Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Fördertechnik und Industrieautomation.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Planung, Lieferung und Inbetriebnahme von Förderanlagen für Schüttgüter sowie für damit verbundene Ingenieurleistungen der Austrian Conveyor Technologies.
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die örtlichen Gegebenheiten für die Installation der Anlagen geeignet sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Er stellt die notwendigen Anschlüsse (Strom, Druckluft) auf eigene Kosten bereit.
Wir haften für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Anlage. Bei Verschleißteilen wie Förderbändern und Dichtungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Es gilt die österreichische Rechtsordnung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich an: info@tzedekconsulting.com.
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